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Fehlen im Unterricht
Grundsätzlich ist die Schule über jegliches Fehlen Ihres Kindes umgehend, möglichst bis 8.00 Uhr telefonisch zu informieren. Telefonnummer: 02402-5017
Eine schriftliche Entschuldigung mit Datum, Begründung und Unterschrift ist der Klassenleitung schnellstmöglich nachzureichen! Hier finden Sie eine Vorlage zum Herunterladen:
Beurlaubung
Aus besonderen Gründen können Kinder von der Klassenleitung bis zu zwei Tagen beurlaubt werden.
Im direkten Anschluss an die Ferien ist eine Beurlaubung nicht vorgesehen. Sie kann nur in Ausnahmefällen und nur bei Vorliegen eineswichtigen Grundes von der Schulleitung genehmigt werden.
Antrag auf Nachteilsausgleich
Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und/oder einem Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung in die Lage zu versetzen, ihre Fähigkeiten im Hinblick auf die gestellten Anforderungen nachzuweisen. Es geht dabei um die Kompensation des mit einer Behinderung und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung verbundenen Nachteils.
Antragsformular Nachteilsausgleich
Mitwirkung der Eltern
Eltern haben nicht nur das Recht, die Schule ihres Kindes
mitzugestalten. Es kann auch Spaß machen, den Ort
kennenzulernen, an dem ihr Kind lernt und viel Zeit mit
anderen verbringt. Wer sich engagiert, bekommt wichtige
Informationen, bringt eigene Ideen und wenn nötig auch
Kritik ein. Hier geht es zum Schul-Mitwirkungs ABC des Schulministeriums: