bitte beachten Sie, dass ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss, wenn Ihr Kind am letzten Schultag vor den Ferien oder am ersten Tag nach den Ferien fehlt.
Sollte das nicht geschehen, sind wir gesetzlich verpflichtet rechtliche Schritte (z.B. ein Bußgeldverfahren) einzuleiten.
Mit besten Grüßen Friedrich Kratz-Maurer
Weitere Regelungen zum Einhalten der Schulpflicht